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3G-Regelung bei ambulanten Terminen im Krankenhaus

Ausnahmen nur für Notfälle 

Aus gegebenen Anlass informieren die St. Vincenz-Kliniken Salzkotten + Paderborn darüber, dass die 3G-Regelung auch bei der Vorstellung ambulanter Termine und Sprechstundentermine greift. Patienten, die nicht vollständig geimpft sind, müssen im Krankenhaus einen Testnachweis im Vorfeld ihres Termins vorlegen.

Dies gilt auch für Begleiteltern in der Kinderklinik St. Louise und dem dazugehörigen Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ). Ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test (max. 24 Stunden alt) einer anerkannten Teststelle ist erforderlich. Außerdem müssen Patienten, Besucher und Begleitpersonen eine FFP2-Maske tragen. Die Kontrolle erfolgt an den jeweiligen Pforten bzw. Info-Bereichen. Für wirkliche Notfälle gilt die 3G-Regelung nicht. „Wer ein akutes Gesundheitsproblem hat, sollte umgehend den Rettungsdienst rufen oder zu uns in die Notaufnahme kommen – auch, wenn die 3G nicht erfüllt werden können. Lediglich für alle planbaren Besuche gilt ausdrücklich die 3G-Regel“, erklärt Dr. Martin Baur, Ärztlicher Direktor der St. Vincenz-Kliniken. Alle Informationen erhalten Interessierte auf den Homepage-Seiten der jeweiligen Betriebsstätte. „Bitte unterstützen Sie uns dabei unsere Mitarbeiter und Patienten zu schützen und das Risiko einer möglichen Corona-Infektion so gering wie eben möglich zu halten“, appelliert Hauptgeschäftsführer Dr. Josef Düllings.