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Lockerung der Besucherregelungen in Paderborner Krankenhäusern

Mit dem bundes- und landesweiten Auslaufen der Test- und Maskenpflichten lockern sich auch für Patienten, Besucher und Mitarbeitende in den 

Paderborner Akutkrankenhäusern, also dem Brüderkrankenhaus St. Josef, dem Ev. Krankenhaus St. Johannisstift und den St. Vincenz Kliniken in Paderborn und Salzkotten, die Regelungen.

Ab sofort müssen Patienten vor geplanten Eingriffen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen. Generell werden Patienten nur noch bei entsprechenden Symptomen im Rahmen der normalen Diagnostik getestet. Für stationär aufgenommene Patienten entfällt zudem die Maskenpflicht in den Häusern, ebenso wie für die Mitarbeitenden.

Die Paderborner Krankenhäuser haben ihre Besuchszeit einheitlich verlängert, und zwar auf täglich 14 bis 19 Uhr. In den St. Vincenz-Kliniken sind täglich bis zu zwei Besucher für jeweils zwei Stunden erlaubt. In der Geburtshilfe ist ein Besucher pro Tag willkommen - die Geschwisterkinder dürfen ebenfalls mitkommen. Besucher dürfen ohne jeglichen Impf- oder Testnachweis die Krankenhäuser betreten. Jedoch bleibt – und das ist gesetzliche Vorgabe – die FFP2-Maskenpflicht für Besucher (Kinder ab 10 Jahren) bestehen. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Personen, die einen Termin in einer der Ambulanzen wahrnehmen oder eine der Notaufnahmen aufsuchen. 

Alle Regelungen finden Sie hier.